AGB

Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Der Auftraggeber stellt unentgeltlich einen geeigneten Gemeinschaftswaschraum zur Verfügung, welcher mit Elektro- und Wasseranschlüssen ausgestattet ist.
Die Reinigung und Instandhaltung des Raumes obliegt dem Hausbesitzer.

In diesem Raum installiert, wartet und repariert die GWR auf eigene Rechnung eine Gemeinschaftswaschanlage.
Die GWR ist berechtigt, die Geräteanzahl bzw. Gerätetypen den Erfordernissen anzupassen.

Die Erlöse aus der Gemeinschaftswaschanlage stehen ausschließlich der GWR zu.
Ein Mindestumsatz für die GWR wird nicht vereinbart.
Eine Anpassung der Preise an veränderte wirtschaftliche Verhältnisse bedarf der gegenseitigen Zustimmung; grundsätzlich gewährt die GWR Preisstabilität für jeweils 2 Jahre Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 2 Jahre.

Die GWR sorgt für die ständige Betriebsbereitschaft der Geräte. Die Kosten für Montage, Wartung, Reparaturen und Entleeren der Kassiergeräte übernimmt die GWR.
Die Geräte werden durch die GWR versichert.